nr. 34: Recht und Politik
Recht und Politik stehen zueinander in einer vielfältigen Wechselbeziehung. Die Politik macht das Recht; das Recht bildet seinerseits auch den Organisationsrahmen für große Teile des politischen Geschehens im Land. Auf diesen einfachsten Nenner gebracht zeigt sich bereits, dass die beiden Begriffe Recht und Politik sich von vornherein nicht dafür eignen, in irgendein Über- und Unterordnungsschema eingepasst zu werden.
Auszug aus dem Editorial
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